Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
von HKSoftware – Hubert Kopold, Rosenstraße 105, 86633 Neuburg a.d. Donau nachstehend HKS genannt.
Stand: März 2022
Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages sowie etwaiger Ergänzungs- und Folgevereinbarungen. Sie gelten nicht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Verbraucher sind von der Nutzung des Angebots ausgeschlossen. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihren gewerblichen noch ihren selbständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden kann.
Das Angebot unter der Internetpräsenz www.hksoftware.de (www.kassensoftware.info) von HKS richtet sich ausschließlich an diejenigen, die die von HKS offerierten Leistungen und Waren zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden (Business to Business – B2B).
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten.
1.3 Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Beweiszwecken unserer schriftlichen Bestätigung. Andere Beweismittel bleiben davon unberührt.
1.4 HKS schließt Verträge ausschließlich mit Vertragspartnern, die die von HKS angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, unverbindlich.
2.2 HKS ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.
2.3 HKS ist berechtigt, mit der Durchführung der Leistungen ganz oder teilweise Dritte zu beauftragen.
2.4 Änderungen im Leistungsumfang erfordern eine schriftliche Vereinbarung über Kosten und Liefertermine.
3. Verzug des Kunden
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist HKS berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4. Zurückbehaltung und Aufrechnung
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. Er ist zu einer Aufrechnung gegen Ansprüche von HKS nur berechtigt, wenn HKS die Forderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgesetzt worden ist.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Produkte bleiben Eigentum von HKS bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
6. Vertragsschluss Onlineshop
6.1 Die Darstellung unserer Produkte in unserem Internetauftritt beinhaltet lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes.
6.2 Indem der Kunde eine Bestellung absendet, gibt er ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfanges per Email. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung (Auftragsbestätigung) innerhalb von 2 Tagen angenommen wird.
7. Zahlung der Vergütung
7.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.
7.2 Die Preise verstehen sich ab Wohnort HKS. Verpackung, Fracht und Porto werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.3 Zahlungen werden mit der Lieferung/Leistung fällig.
7.4 Teillieferungen sind vom Kunden zu bezahlen, soweit diese vom Kunden bereits vor vollständiger Lieferung selbständig genutzt werden können.
7.5 Die Zahlungen für das Abonnementmodell „Mietvariante Kassensoftware“ werden gemäß Abschnitt B Ziffer 4 dieser AGB abgewickelt.
8. Abnahme
Alle Leistungen von HKS gelten, wenn sie vom Kunden nicht ausdrücklich angenommen werden, spätestens vier Wochen nach Erbringung der Leistung als angenommen, es sei denn, dass ein erheblicher Mangel nachgewiesen wird. Dem Kunden verbleibt das Recht, bis dahin unentdeckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.
9. Widerrufsrecht
Bei Verträgen zwischen Unternehmen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht!
10. Datenschutz
Gemäß § 28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. Jederzeit können Sie unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten erhalten. Senden Sie dazu eine eMail an kundenbetreuung@hksoftware.de. Aus Datenschutzgründen kann die Beantwortung der Mail nur an die bei HKSoftware - Hubert Kopold - hinterlegte eMail-Adresse erfolgen. Bezüglich der Verwendung von Google-Analytics auf unserer Homepage verweisen wir auf die zusätzlichen Datenschutzbestimmungen zu diesem Thema.
11. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Neuburg a.d. Donau.
B. Besondere Bestimmungen für Soft- und Hardware
1. Leistungsumfang
HKS liefert Software in maschinenlesbarer Form auf Datenträgern mit Programmbeschreibung. Kosten für Datenträger werden im Rahmen der Softwarepflege nicht erhoben. Die Softwarepflege umfasst die Weiterentwicklung sowie Anpassung der umseitig genannten Produkte. Soweit aufgrund von Änderungen in der Entwicklungsversion (neue Entwicklungsprogramme) zusätzliche Kosten entstehen, ist HKS berechtigt, diese zusätzlichen Kosten, nach Absprache mit dem Kunden, gesondert in Rechnung zu stellen.
2. Abonnement-Modelle – Mietvariante Kassensoftware
2.1 Bei diesen Modellen sind die unterschiedlichen CashPro-Versionen zu einem monatlichen Festpreis für eine beliebige Zeit zu mieten. Die verschiedenen Abonnement-Modelle sind abhängig von der jeweiligen CashPro-Version.
2.2 Der Kunde kann jederzeit über eine neue Bestellung einen Wechsel der CashPro-Mietversion vornehmen. Jede Änderung des Abonnement-Modells wird sofort wirksam und der Differenzbetrag sofort eingezogen.
3. Nutzungsrechte für Anwendersoftware (Standard-Software und Individual-Software), Kündigung
3.1 HKS räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht ein, die ihm überlassene Software für die Dauer des Nutzungsrechts zu nutzen.
3.2 Der Kunde wird die Software Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich machen. Die Anfertigung von Kopien ist nur zu eigenen Archiv- und Datensicherungszwecken zulässig.
3.3 Das Nutzungsrecht für die Software wird auf die Dauer von 5 Jahren ab Auslieferung eingeräumt. Die Vertragsdauer verlängert sich stillschweigend nach Ablauf um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Schrift- oder Textform (Email) zugegangen ist. Für das Abonnementmodell der Mietsoftware entspricht die Dauer des Nutzungsrechts der Dauer des Mietverhältnisses.
4. Zahlungsbedingungen – Mietvariante Kassensoftware
4.1 Die Preise sind in Abhängigkeit von der gewählten CashPro-Mietversion im Voraus ohne jeden Abzug an HKS zu zahlen. Im Falle der Abonnement-Modelle werden die Preise in den Folgemonaten bis zur Beendigung des Abonnements am entsprechenden Tag des Abonnements-Beginn fällig und eingezogen.
4.2 Die Bezahlung kann ausschließlich im Lastschriftverfahren erfolgen. Andere Zahlungsweisen sind nicht möglich. HKS bleibt vorbehalten, nach erfolgter Bonitätsprüfung die Möglichkeit der Zahlung per Lastschrift auszuschließen.
4.3 Mit der Bestellung des Kunden sowie der anschließenden Auftragsbestätigung durch HKS und der Angabe der Bankdaten wird HKS ermächtigt, die monatlichen Beiträge einzuziehen.
4.4 Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Beginn der Mietvariante. Die Mietvariante der Kassensoftware beginnt am Tag der Bestellung des Kunden und der Auftragsbestätigung durch HKS und endet einen Monat später. Für die Berechnung der Fristen gelten die Regelungen des BGB.
4.5 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist HKS berechtigt, bis zur vollständigen Ausgleichung der Forderung den Kunden von der weiteren Nutzung der Kassenlösung auszuschließen.
4.6 Preisänderungen bleiben HKS vorbehalten.
5. Kündigung Mietvariante Kassensoftware
5.1 Die Beendigung des Vertrages ist beidseitig durch Kündigung unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 24 Stunden zum Ende des Mietzeitraumes möglich. Erfolgt die Kündigung nicht unter Beachtung der Kündigungsfrist, verlängert sich das Abonnement um einen Monat bis zur Beendigung.
5.2 Die Kündigung kann vom Kunden gegenüber HKS schriftlich, via Email oder telefonisch unter den auf der Homepage unter Kontakt angegebenen Telefonnummern erklärt werden. Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang der Kündigungserklärung bei HKS.
5.3 Im Falle der Vertragskündigung erlischt für den Kunden der Zugriff auf die Kassenlösung – CashPro. Die in den Datenbanken enthaltenen Daten können mit den geeigneten Möglichkeiten vom Kunden ausgelesen werden.
5.4Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund für HKS liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei Zahlungsverzug trotz Mahnung innerhalb einer gesetzten Frist nicht zahlt. Ferner kann HKS den Vertrag außerordentlich kündigen, soweit der Nutzer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstößt und diesen Verstoß auch nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht einstellt.
6. Gewährleistung
6.1 HKS gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
6.2 Bei berechtigter Beanstandung behebt HKS die Mängel durch kostenlose Ersatzlieferung. HKS behält sich vor, bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung der Mängel bereitzustellen.
6.3 HKS gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von HKS schriftlich bestätigt wurden. HKS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
6.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: - betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden, oder eigenständige Änderungen an den Datenbanken vorgenommen wurden.
6.5 Die Gewährleistung entfällt, soweit Mängel nicht reproduzierbar sind oder darauf beruhen, dass der Anwender oder von HKS nicht beauftragte Dritte Änderungen vorgenommen haben.
6.6 Diese Gewährleistungsansprüche gegen HKS beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt HKS etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
6.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist HKS berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von HKS berechnet.
6.8 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüchen des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
6.9 Der Kunde macht HKS zur Mängelbeseitigung alle von ihm für den Einsatz der Software benötigten Daten zugänglich. HKS kann über die vorgenannten Leistungen hinausgehende sowie wegen Programmänderungen notwendig werdende Arbeiten nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung stellen.
6.10 HKS ist berechtigt, die Produkte durch weiterentwickelte Programmversionen zu ersetzen, es sei denn, dass die Übernahme für den Kunden unzumutbar ist, z.B. weil die Installation eine erhebliche Veränderung der Hardware oder Anwendersoftware erforderlich machen würde.
7. Haftungsausschluss
HKS haftet nicht für die richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung, und Nutzung der umstehend genannten Software. Das gilt insbesondere für den Fall des Einsatzes nicht geeigneter Hardware oder Änderungen der Software. Insbesondere ist die Haftung für alle durch die Software verursachten Schäden ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. HKS haftet nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, außer es kann vom Kunden grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder Unterlassen nachgewiesen werden.
8. Nebenpflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben.
C. Besondere Bestimmungen für die Erstellung von Individualsoftware
1. Leistungsumfang
Die Entwicklung von Individualsoftware umfasst
- Problemanalyse
- Programmierung
- Programmtest
Die Problemanalyse besteht in der Erarbeitung eines Vorschlags, wie die vom Kunden bezeichneten Aufgaben gelöst werden können (Grobkonzept).
Die Programmierung übersetzt die festgelegten Arbeitsabläufe in die Systemsprache. Der abschließende Programmtest erfolgt im Anschluss an die Programmierung.
2. Softwareänderungen
Für Änderungen und/oder Erweiterungen von Individualsoftware gelten die unter Buchstaben A und B genannten Bestimmungen entsprechend.
Änderung der Geschäftsbedingungen
Eine Änderung der Geschäftsbedingungen durch HKS bleibt unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen vorbehalten.
Die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen richtet sich nach der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Änderung der Geschäftsbedingungen für Mietsoftware-Kunden
HKS räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, von der Änderung Kenntnis zu nehmen. Der Kunde ist berechtigt, den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen, soweit sich die Änderung nicht auf das nachträgliche Entstehen einer Äquivalenzstörung oder Regelungslücke bezieht und inhaltlich so bestimmt ist, dass sie dem Transparenzgebot genügt. HKS weist seine Mietsoftwarekunden bei der Übermittlung einer Neufassung der AGB auf das Widerspruchsrecht unter Angabe der Widerspruchsfrist und der Rechtsfolgen im Falle der Nichtausübung des Widerspruchsrechts gesondert hin.